Nachqualifikation für Betreuungskräfte nach § 43b, § 53c SGB XI (ehemals § 87b)
FAB bietet die gesetzlich vorgeschriebenen Nachqualifikationen für Betreuungskräfte nach § 43b, § 53c SGB XI (ehemals § 87b) an, damit Betreuerinnen und Betreuer sehr alte und desorientierte Menschen dauerhaft begleiten und unterstützen können.
Inhalt der Nachqualifikation
Die jährlich vorgeschriebene Nachqualifikation bietet Betreuungskräften die Möglichkeit, bereits gelernte Inhalte aus dem ursprünglichen Kurs aufzufrischen und das Spektrum der eigenen Kompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus haben Betreuungskräfte durch die Begegnung mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Einrichtungen die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch, zur gemeinsamen Reflexion des eigenen Tuns und der eigenen Rolle sowie zur kollegialen Beratung bei herausfordernden Situationen im Berufsalltag.
Hier ein Auszug aus den wechselnden Themen, die regelmäßig angeboten werden:
✧ | Kommunikation mit Demenzkranken |
✧ | Psychische und physische Aktivierung |
✧ | Musik und Bewegung |
✧ | Angebote für besondere Zielgruppen |
✧ | Resilienz und Stressbewältigung |
✧ | Nähe und Distanz |
✧ | Konfliktmanagement |
✧ | Umgang mit Sterben, Tod und Trauer |
Umfang der Nachqualifikation
Die Nachqualifikation erfolgt an zwei Seminartagen mit je 8 Unterrichtseinheiten.
Für Pflegeeinrichtungen: Inhouse-Schulungen
Wenn Sie eine zweitägige Nachqualifikation vor Ort in Ihrer Einrichtung durchführen möchten, beraten wir Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Ihre Ansprechpartnerinnen

Edith Emmerich
Fachbereichsleiterin
Tel: | 06042 9799430 |
Fax: | 06042 9799432 |
E-Mail: | edith.emmerich@ fab-wetterau.de |