Finanzierungsmöglichkeiten
Finden Sie die richtige Förderung für Ihre Weiterbildung
1) Bildungsgutschein:
Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZWV
Die FAB ist ein bundesweit zugelassener Träger
für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach
AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Dies
bedeutet, dass Arbeitslose (Prüfung der individuellen Situation nötig) einen
Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen
können. Lehrgänge aus den Bereichen Pflege- und
Erziehungsberufe, Berufliche Orientierung, Umschulungen, Sprache sowie
Kaufmännische Aus- und Weiterbildung sind zertifiziert. Die
gesamte Lehrgangsgebühr kann zu 100 Prozent durch den
Bildungsgutschein finanziert werden! FindenSie unter
geförderte Programme Ihren Lehrgang und beantragen Sie Ihren
Bildungsgutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de
Auch für
Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit
geeignet!
2) Setzen Sie Ihre Lehrgangsgebühren von der Steuer ab
Häufig können Lehrgangsgebühren in
voller Höhe bei der jährlichen
Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben
abgesetzt werden. Entscheidend dabei ist der Bezug zum Arbeitsleben.
Steuerlich absetzbar sind Lehrgänge, die einen fachlichen
Bezug zum ausgeübten Beruf haben und die entweder der
Auffrischung der Fachkenntnisse oder der Vorbereitung auf einen
beruflichen Aufstieg dienen.
3) Bildungsprämie und Kindergeld
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
möchte Menschen für die berufliche Weiterbildung
motivieren.Hierfür wird unter bestimmten Voraussetzungen ein
Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500,- Euro
vergeben. Lassen Sie sich Ihre Leistungen im Weiterbildungsbereich
fördern! Die Bildungsprämie umfasst beispielsweise
die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühranteilen,
die während Ihrer individuellen beruflichen Fortbildung
anfallen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
www.bildungsprämie.de
Kindergeld
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat. Dies betrifft Teilnehmer/innen, die einen Kurs mit einem Abschlusszertifikat belegen, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.
4) Förderungen der Bundesländer
Viele Bundesländer bieten ihren Bürgern Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen. In Hessen werden Fortbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten finanziell unterstützt. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten bis max. 500,– Euro pro Person und Jahr gefördert, wenn Sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder wenn Sie älter als 45 Jahre sind.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Irmhild Neidhardt
Bereichsleiterin • Bildung
| Tel: | 06031 693719-42 |
| Fax: | 06031 693719-29 |
| Email: | irmhild.neidhardt@fab-wetterau.de |
